Wir glauben, dass eine gute Behandlungseinheit so lange wie möglich halten sollte und es keinen Grund gibt, diese auszutauschen, wenn Sie mit der Einheit ohne Probleme oder Ausfälle weiterarbeiten können. Abgesehen von dieser Grundvoraussetzung, mit der Sie bestimmt einverstanden sind, gibt es allerdings keinen Zweifel daran, dass der Austausch der Dentaleinheit früher oder später erforderlich wird. Aber wie erkennt man den richtigen Zeitpunkt?

Unterschiedliche Laufzeiten

Generell kann man sagen, dass für die Entscheidung, wann eine zahnärztliche Einheit erneuert werden sollte, durchaus Parallelen zu dem Wechsel eines Autos bestehen.

Einer der wichtigsten Faktoren ist sicher das Alter der Einheit: Die durchschnittliche Laufzeit einer Behandlungseinheit reicht von 5/8 Jahren bei Stühlen mit niedriger Qualität, über 10/12 Jahre bei Einheiten von mittlerer/guter Qualität, bis hin zu 15 Jahren und mehr bei VITAL-Einheiten.

Natürlich spielen auch die Arbeitsstunden eine Rolle, ähnlich wie der Kilometerstand bei einem gebrauchten Wagen.

Hinzu kommen die Anzahl der Benutzer: In einer Klinik nutzen sich die Behandlungseinheiten schneller ab, da mehrere Mitarbeiter am selben Behandlungsstuhl arbeiten.

Die Wartung ist ebenfalls ein Faktor, der die Lebensdauer beeinflußt: Wird eine Einheit regelmäßig durchgeführt, kann sie weit über ihre durchschnittliche Lebensdauer hinaus in einem guten Zustand erhalten bleiben. Erfolgt die Wartung nur gelegentlich, können viele Teile früher als erwartet Abnutzungserscheinungen zeigen, genau wie beim Auto.

Welche Probleme stellen sich bei steigendem Alter

Je näher wir dem Ende der durchschnittlichen Lebensdauer einer Dentaleinheit kommen, desto öfter müssen wir uns mit dringlichen Problemen befassen, wie zum Beispiel

  • hohe Wartungskosten aufgrund der immer häufigeren Eingriffe, wobei die Kosten für Ersatzteile das Praxisbudget schwer belasten können;
  • Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Ersatzteilen;
  • der schlechte Zustand der Polsterung des Behandlungsstuhls, dessen Erneuerung in manchen Fällen sogar mehr kostet als der Gebrauchtwert der Behandlungseinheit.
Dr Masic-Redinger / Wien (Austria)

Unvermeidliche Alterserscheinungen

Neben diesen kritischen Punkten, die Ähnlichkeiten mit einem Gebrauchtwagen haben, gibt es bei Medizinprodukten noch weitere, die zum Tragen kommen:

  • die Notwendigkeit, eine Kommunikation zwischen der Dentaleinheit und den neuen High-Tech-Geräten in der Praxis herzustellen. Z. B. die Verbindung mit dem digitalen Röntgengerät oder mit dem auf dem PC installierten Betriebssystem, Aufbau eines Netzwerks zwischen den Einheiten in der Praxis usw.;
  • ständig aktualisierte Rechtsvorschriften: die neue europäische Medizinprodukte-Verordnung trat im Mai 2021 in Kraft, und viele Geräte, die mehr als 10 Jahre sind, können die neuen Anforderungen nicht mehr erfüllen;
  • die Veralterung der Halogenlampen im Vergleich zu den heutigen LED-Lampen, die wesentlich hochwertiger und leistungsfähiger sind, und bei einem Austausch über 1500 € kosten können;
  • erhöhte Anforderungen, die man heute an Hygiene und Desinfektion stellt und für die ältere Einheiten nicht ausreichend ausgestattet sind.

Wann ist der Wechsel unvermeidbar

Abschließend kann man sagen, dass die Entscheidung, eine dentale Behandlungseinheit zu ersetzen, die Summe von vielen Faktoren ist. Oft sind es sehr individuelle Überlegungen, die zu dieser Entscheidung führen. Dazu gehört, dass man dem Patienten der Eindruck vermitteln möchte, die Praxis regelmäßig zu erneuern bzw. auf den neuesten technischen Stand zu bringen. Weiterhin können eine verbesserte Ergonomie und Komfort moderner Behandlungseinheiten ausschlaggebend sein oder die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten der Einheit.